Zum Patientenwohl und
für die Therapiefreiheit

Fragen zur Bestellung Grüner Rezepte

Nachfolgend haben wir für Sie wichtige Informationen zu Bestellung und Versand der Grünen Rezepte zusammengestellt:


Bestellwege

Sie können Grüne Rezepte auf mehreren Wegen bestellen:

  • im Internet nach vorheriger Registrierung hier auf www.ini.gruenerezepte.de (derzeit leider nicht möglich; bitte setzen Sie sich per Mail oder Fax mit uns in Verbindung),
  • per eMail oder
  • formlos per Telefax (Fax-Nr. 02 28 / 30 41 46 489)

Telefonische Bestellungen sind nicht vorgesehen.

Damit wir Ihre Bestellung bearbeiten können, achten Sie bitte auf Folgendes:

  • Angabe Ihrer vollständigen Praxisadresse (Hausanschrift, kein Postfach !), der BS-Nr. und der LA-Nr.; bei überörtlichen Gemeinschaftspraxen die Adresse der bestellenden Betriebsstätte.
  • Bei Gemeinschaftspraxen, Klinikambulanzen, MVZ etc. ist der Name der / des bestellenden Ärztin / Arztes zwingend erforderlich.
  • Angabe aller Ärzte der Praxis (ohne Auszubildende), bei überörtlichen Gemeinschaftspraxen nur die in der bestellenden Betriebsstätte tätigen Ärzte; dies dient der Vermeidung von Doppellieferungen bei zeitgleicher Bestellung.
  • Gemeinschfspraxen bzw. Praxisgemeinschaften unbedingt kennzeichnen und Beteiligte angeben.
  • Überörtliche Gemeinschaftspraxen bestellen bitte nur für die in Vollzeit in der bestellenden Betriebsstätte tätigen Ärzte.
  • Kein Versand an Privatanschriften (= Anschriften, die nicht auf Anhieb als Praxisadresse identifizierbar sind).
  • Von Ärztinnen / Ärzten, deren Praxisstempel die BS-Nr. und LA-Nr. nicht  enthält, benötigen wir einmalig einen aktuellen Nachweis über ihre Tätigkeit als niedergelassener Vertragsarzt.
  • Gute Lesbarkeit des Praxisstempels (guter Kontrast, nicht zu kleine Schrift, nicht verwischt).

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Gestaltung der Rezepte

Die gelieferten Grünen Rezepte

  • sind ungeblockt, mit einer Banderole gebündelt oder lose im Karton,
  • haben keinen Präparate- oder Werbeeindruck,
  • haben keinen Praxiseindruck, sind aber auf Wunsch mit Eindruck erhältlich.

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Versand

Der Versand erfolgt ein bis zwei Mal wöchentlich, vorzugsweise am Montag oder/und Mittwoch.

Steht ein Praxisurlaub an, vermerken Sie dies bei der Bestellung bitte unbedingt, damit wir dies beim Versand berücksichtigen können und die Zusendung vorher oder nachher erfolgen kann.

Während der Schulferien, vor und nach Feiertagen sowie in Wochen mit unterdurchschnittlichem Bestelleingang kann der Versand in größeren Abständen erfolgen.

Der Versand erfolgt möglichst so, dass eine Zustellung an Samstagen, Brückentagen sowie an Tagen mit reduzierten Sprechzeiten (Mittwoch, Freitag) vermieden wird. Aufgrund von Abweichungen bei den Paketlaufzeiten im Einzelfall lassen sich Ausnahmen nicht gänzlich vermeiden.

Haben Sie eine Benachrichtigung über eine fehlgeschlagene Paketzustellung erhalten, vereinbaren Sie mit dem Paketdienst einen erneuten Zustelltermin, damit die Sendung nicht zurückgesandt wird. Mehrkosten für eine Rücksendung und die zweite Zusendung werden berechnet, sofern die Gründe für die Rücksendung vom Besteller zu vertreten sind.

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Bezugsberechtigung

Das Grüne Rezept ist ein spezielles Formular in der vertragsärztlichen Versorgung für die Verordnung rezeptfreier Arzneimittel, die nicht in den GKV-Leistungskatalog fallen. Das Grüne Rezept dokumentiert für den Versicherten, dass Diagnose und Verordnung als GKV-Leistung erfolgen, er die Kosten der verordneten Arzneimittel jeoch selbst tragen muss.

Da sie nicht vertragsärztlich tätig sind, sind dementsprechend in der Regel nicht bezugsberechtigt:

  • Konsultarisch an der Patientenversorgung beteiligte Ärzte (Labormediziner, Pathologen u.a.)
  • Ruheständler / Rentner
  • Heilpraktiker
  • reine Privatpraxen
  • Klinikärzte, die nicht zur ambulangen vertragsärztlichen Versorgung zugelassen / ermächtigt sind.
  • Berufsfremd tätige Ärzte

Bezugsberechtigte Ärzte, insbes. Vertragsärzte, können Grüne Rezepte in praxisüblicher Menge beziehen. Bestehen Zweifel, ob der Besteller zu den Bezugsberechtigten zählt, erfolgt keine Lieferung ohne Berechtigungsnachweis.

Wenn die Bezugsberechtigung nicht zweifelsfrei gegeben ist, ist eine Lieferung bedauerlicherweise nicht möglich!

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Ausstehende Lieferung

Wenn eine Lieferung aussteht, kann dies verschiedene Ursachen haben:

  • Bei Erstbestellung kann die Prüfung der Bezugs- und Verwendungsberechtigung die Auslieferung beeinflussen, insbesondere dann, wenn nicht auf Anhieb feststellbar ist, dass Sie als Vertragsarzt / Vertragsärztin tätig sind.
  • Zu häufige Bestellung; Wann eine Praxis nachbestellen kann, ergibt sich aus den Nachbestellhinweisen im Begletschreiben zur letzten Lieferung.
  • Nachbestelldatum noch nicht erreicht: Wurde im Einzelfall ein größerer Vorrat zur Verfügung gestellt, kann die Praxis frühestens ab dem Nachbestelldatum erneut bestellen; das Nachbestelldatum finden Sie im Begleitschreiben zur letzten Lieferung. Beachten Sie bitte auch die Nachbestellhinweise im Lieferbegleitschreiben.
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Bestellung vollständig und fehlerfrei übermittelt wurde, bei Bestellung per Fax anhand des Sendeberichts, bei Bestellung per eMail anhand der Bestätigungsmail.
  • Die Lieferung ist noch unterwegs. Im ungünstigsten Fall kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis Sie die Sendung erhalten.
  • Fehlende Angaben, insbesondere des bestellenden Arztes und aller gängigen Praxiskennungen.
  • Unleserliches Fax (verwischter Stempel, zu kleine Schrift, kontrastarmer Stift / Stempel, z.B. grün, rot, hellblau)
  • Keine Bezugsberechtigung.

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